Zu hohe Erbschaftssteuern korrigieren oder vorbeugen? Die Bemessungsgrundlage war falsch
Das Amtsgericht – Nachlassgericht – korrigiert den Streitwert zur Bemessung der Erbschaftssteuer zugunsten unserer Mandantschaft im 5stelligen Bereich. Bei dem im Nachlass befindlichen Grundstück war nicht berücksichtigt worden, dass es sich in einem Überflutungsbereich befand. Wichtig ist bereits den Bescheid des Nachlassgerichts über die Bemessungsgrundlage anzufechten und nicht erst auf den Erbschaftssteuerbescheid zu warten.
AG Augsburg, ZwSt Schwabmünchen | AZ: VI 0479/03