Wer den Wintergarten fehlerhaft baut, darf ihn abholen und den erhaltenen Lohn zurück zahlen (Urteil)
Zugunsten unserer Mandantin wird die Gegenseite verurteilt, den bereits bezahlten Kaufpreis für einen mangelhaften Wintergarten zurückzuerstatten und den Wintergarten abzuholen.
LG Augsburg | AZ: 6 O 4189/03