Wer den Nachbarn stört, wird auf Unterlassung in Anspruch genommen und es kann richtig teuer werden (Endurteil)
Den Unterlassungsansprüchen unserer Mandantschaft gegenüber den Nachbarn wird zu ca. 80 % stattgegeben. Wir hoffen damit auf eine Beendigung des Nachbarschaftsstreits. Der Richter hatte den Streitwert aufgrund der Vielzahl der Streitpunkte hoch angesetzt. Pech für unseren Gegner.
LG Kempten | AZ: – 6 O 2429/07