Versicherung wird von Leistung nicht frei!

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Wir vertreten unsere Mandantschaft in einem Fall, in welchem die Reparaturwerkstatt eine Reparaturfreigabe gegenüber der Versicherung behauptet hatte., obwohl diese nicht durch den Versicherungsnehmer erfolgt war. Beauftragt worden war die Werkstätte von unserem Mandanten, dem eine Reh ins Auto gelaufen war nur damit, einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Dies, weil der Versicherungsnehmer nach dem Wildunfall das etwas ältere Fahrzeug ggf. selbst reparieren oder veräußern, nicht aber einfach reparieren lassen wollte. Dem Versicherungsnehmer stand es nach den Versicherungsbedingungen der Vollkasko auch ohne weiters zu, auf sog. Gutachtenbasis den Schaden gegenüber der Versicherung abzurechnen. Also den Netto- Betrag der zu erwartenden Reparatur ausbezahlt zu erhalten und selbst zu entscheiden was er wie reparieren lässt. Dies ist insbes. bei älteren Fahrzeugen und zu erwartenden hohen Reparaturkosten bei ggf. nur optischen Schäden eine nachvollziehbare Entscheidung.

Zur großen Verwunderung des Versicherungsnehmers bestätigte aber die Reparaturwerkstätte selbstständig und ohne weitere Rücksprache die Freigabe für die Durchführung des Reparaturauftrages womit Reparaturkosten i.H.v. ca. 6.000,00 Euro brutto angefallen waren. Das Fahrzeug wurde repariert und beim Versicherungsnehmer abgeliefert. Zahlen wollte danach weder noch die Versicherung, noch die Reparaturwerkstätte. Die Versicherung wurde aber von der Leistung nicht frei. Die Reparatruwerkstätte hätte auch selbst nie die Reparatur ohne Einveständnis des Kunden freigeben dürfen. Daraufhin wurden wir beauftragt das Geld einzuklagen.

Konsequent war die Werkstätte und die Versicherung gerichtlich auf Schadensersatzleistung in Anspruch genommen worden und zwar in Höhe der Reparaturkosten netto. Die Empörung der Versicherung und der Werkstätte waren groß. Nachdem aber das Gericht die von uns erwarteten Hinweise erteilt hatte, waren die Beklagten schließlich vergleichsbereit. Insgesamt erhielt unser Mandant weitere 2.000,00 Euro und darf freilich sein repariertes Auto weiterfahren.

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