Verjährung der Ansprüche aus Widerruf zum 31.12.2017!
Nein. Widerrufsrechte verjähren nicht. Aber Ansprüche aus Widerruf schon. Wer 2013 widerrufen hatte, dessen Ansprüche sind i.d.R. am 31.12.2016 verjährt, wenn er keine Klage erhoben hatte. Wer 2014 widerrufen hatte, dessen Ansprüche drohen am 31.12.2017 zu verjähren. Dann heißt es: Aus der Traum vom Widerrufs-Joker durch Eintritt der Verjährung! Das Ziel durch Verhandlungen oder Umschuldung (ohne Vorfälligkeitsentschädigung) Niedrigzinsen zu erreichen ist mit Verjährungseintritt nicht mehr zu erreichen.
Die Ausgangsposition, dies beweist die Praxiserfahrung unserer Kanzlei, die spezialisiert in solchen Fällen tätig ist, ist die Folgende:
Eine große Anzahl von Kreditverträgen, die im Zeitraum November 2002 bis 21.06.2016 von Verbrauchern abgeschlossen worden sind, können und konnten erfolgreich widerrufen werden. Besonders hoch ist die Fehlerquote nach Veröffentlichungen von Verbraucherschutzverbänden und Fachpresse bei Darlehen, die bis Mitte/Ende 2012 abgeschlossen wurden. Dies können wir bestätigen! Hier sind ca. 70 Prozent aller Kredite durch Ausübung des Widerrufsrechtes angreifbar. Auch im Fall zeitlich später abgeschlossener Darlehensverträge sind, dies hat die Praxiserfahrung unserer Kanzlei bestätigt Fehler enthalten, die zur Ausübung des Widerrufsrechtes berechtigen.
Ggf. heute noch widerrufbar sind im übrigen auch vor dem 11.06.2010 abgeschlossene „Alt-Verträge“, hier v.a. Zinsanpassungsvereinbarungen / Prolongationen. Dies, soweit die Vertragsabschlüsse nicht in Bankfilialen unterzeichnet, sondern durch Versendung von Vertragsunterlagen im Postweg geschlossen wurden. Weiter widerrufbar sind auch noch solche vor dem 11.06.2016 abgeschlossene Darlehens- bzw. Kreditverträge, welche nicht grundpfandrechtlich besichert sind.
Bei Darlehen, die ab 11.06.2010 geschlossen wurden, besteht uneingeschränkt das Recht zum Widerruf, falls Sie falsch belehrt wurden.
Nicht nur im Bereich der Wohnbau- oder Immobilienfinanzierung, auch und gerade im Bereich der PKW-Finanzierung können viele Verbraucher immer noch vom Widerrufsjoker und Zinsvorteilen durch Umfinanzierung oder Nachverhandlung profitieren. Jedenfalls muss im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht bezahlt werden. Die Bank ist im Fall eines Widerrufes zudem verpflichtet und Nutzungen i.H.v. 2,5 Prozentpunkten (bzw. 5 Prozentpunkte bei PKW-Finanzierungen / Leasingverträgen) über dem jeweiligen Basiszinssatz auf die vom Darlehensnehmer bezahlten Kreditraten herauszugeben.
Der Verbraucher-Kredit als Kapitalanlage des kleinen Mannes – aber Vorsicht!!!
Sie haben gegebenenfalls 2014 ihren Kreditvertrag widerrufen, aber danach nichts mehr gemacht, als die Bank Ihren Widerruf zurückgewiesen hatte? Wenn Sie jetzt nichts unternehmen, verjähren Ihre Ansprüche zum Jahreswechsel!
Es hat sich viel getan! Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat in vielen Fällen zu einer Klärung geführt. Viele scheinbar nicht so schlimme Fehler hatte der Bundesgerichtshof als nicht hinnehmbar beurteilt und geurteilt, dass die Ausübung des Widerrufes den Kreditvertrag beendet hatte.
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