Vergleich zwischen den Parteien über Ausbildungsunterhalt
Die Gegenseite verpflichtet sich zur Zahlung von 10.000,00 € und monatlichen Unterhaltszahlungen i.H.v. € 500,00. Unsere Mandantin hatte nach Abschluss einer Banklehre den Studiengang Wirtschaftsinformatik belegt. Das AG hatte darauf hingewiesen den Bedarf der Unterhaltsberechtigten unabhängig von den hohen Einkünften des Unterhaltspflichtigen bei ca. 670,00 € anzuerkennen.
AG Augburg Familiengericht | AZ: 401 F 3176/10