Vergleich | AZ: 12597
Wir vertreten Pflichtteilsberechtigte. Nach Auskunftserklärung der Alleinerbin über die Aktiva und Passiva des Nachlasses bezahlt die Gegenseite auf die Pflichtteilsansprüche einen Betrag i. H. v. 130.000,00 €. Ein Beleg dafür, dass man Geld nicht immer über ein Gericht erstreiten muss. Ansprüche auf Pflichtteilsrecht bzw. Pflichtteilsergänzung sind relativ starke Rechtspositionen, die es im Regelfall erlauben durch außergerichtliche Rechtsvertretung zu einem Obsiegen zu gelangen.
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