Verbot binärer Optionen durch die ESMA

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Die ESMA  (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) führt zum Schutz von Kleinanlegern ein Verbot binärer Optionen und eine Beschränkungen für Differenzgeschäfte (CFD) ein. Einer Veröffentlichung der Bafin vom 27.03.2018 zu Folge, vgl.:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Anlage/dl_anlage_press_release_product_intervention_de.pdf?__blob=publicationFile&v=2

können Trader diese Art der Handelsgeschäfte über Handelsplattformen nur noch kurze Zeit durchführen. Handelsplattformen bzw. Online Broker nur noch kurze Zeit diese Art von Trades anbieten. Die angeblich nach manchen, sehr unseriösen Internet Anzeigen angeblich häufig gewinnbringenden Robots- und Trading Systeme sind dann abzuschalten. Geschieht dies nicht drohen Bußgelder in beträchtlicher Höhe zu Lasten der Betreiber.

Ob dies ein Schaden zu Lasten der Anleger ist, darf den Bericht der Aufsichtsbehörden bezweifelt werden. Im Gegenteil: Es ist wohl die effizienteste Möglichkeit weitere wirtschaftliche Schäden von Verbrauchern zu vermeiden.

Analysen der zuständigen nationalen Behörden zum CFD-Handel in verschiedenen EU-Staaten zeigen, dass in 74 bis 89 % der Kleinanlegerkonten üblicherweise Anlageverluste verzeichnet werden. Dabei beträgt der durchschnittliche Verlust pro Kunde zwischen 1 600 EUR und 29 000 EUR.  Die Untersuchungen der zuständigen nationalen Behörden zu binären Optionen haben ebenfalls durchgängige Verluste in Kleinanlegerkonten aufgezeigt.

Betroffene sollten fachlich versierte Anwälte beauftragen, zum Ansprüche auf Rückabwicklung im besten Fall zu einer Wiedergutmachung des entstandenen Schadens führen kann. Es kommt auf die Art und Weise des Produktes an, die von Handelsplattform zu Handelsplattform verschieden angeboten wurden. Manchmal in einer Art und Weise, dass zu Lasten der Kunden u. E. von vorneherein keine Gewinnchancen bestanden. In diesem Fall ist es sicherlich zielführend seine Ansprüche geltend zu machen. Wir stehen betroffenen Tradern und Anlegern gerne für Rückfragen zur Verfügung. Nützen Sie unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung.

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