Browsing Tag: Vorfälligkeitsentschädigung

Verjährung der Ansprüche aus Widerruf zum 31.12.2017!

Entscheide Bankrecht, Neues aus der Kanzlei
Nein. Widerrufsrechte verjähren nicht. Aber Ansprüche aus Widerruf schon. Wer 2013 widerrufen hatte, dessen Ansprüche sind i.d.R. am 31.12.2016 verjährt, wenn er keine Klage erhoben hatte. Wer 2014 widerrufen hatte, dessen Ansprüche drohen am 31.12.2017 zu verjähren. Dann heißt es: Aus der Traum vom Widerrufs-Joker durch Eintritt der [...]

OLG Frankfurt: Fernabsatz-Zinsanpassungsvereinbarungen können widerrufen werden

Entscheide Bankrecht, Neues aus der Kanzlei
Viele Fragen rund um den Widerrufsjoker wurden vom Bundesgerichtshof in der Vergangenheit geklärt – mal mit mehr, mal mit weniger nachvollziehbaren Begründungen. Ungeklärt ist hingegen noch immer die Frage, ob sog. Prolongationen bzw. Zinsanpassungsvereinbarungen einem Widerruf grundsätzlich zugänglich sind. Das OLG Frankfurt hat dies [...]
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