Wegen Unterhaltszahlungen kein Geld am Monatsende? – Jetzt Erhöhung des Selbstbehalts prüfen lassen!
Nach § 1603 I BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer nach Berücksichtigung seiner Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen Unterhalts (sog. Selbstbehalt) den Unterhalt zu gewähren. Niemand soll durch Zahlung von Unterhalt selbst zum Sozialfall werden! Im Selbstbehalt enthalten sind grds. alle Kosten der allgemeinen [...]