Verjährung der Ansprüche aus Widerruf zum 31.12.2017!
Nein. Widerrufsrechte verjähren nicht. Aber Ansprüche aus Widerruf schon. Wer 2013 widerrufen hatte, dessen Ansprüche sind i.d.R. am 31.12.2016 verjährt, wenn er keine Klage erhoben hatte. Wer 2014 widerrufen hatte, dessen Ansprüche drohen am 31.12.2017 zu verjähren. Dann heißt es: Aus der Traum vom Widerrufs-Joker durch Eintritt der [...]