F.I.P. – vorzeitige Beendigung durch außerordentliche Kündigung u. Abfindung?
Das Landgericht München II) hatte am 1.8.2018 im Fall einer seitens unserer Kanzlei vertretenen Mandantschaft – ohne mündliche Verhandlung- gemäß § 331 Abs. 3 ZPO folgendes Teil-Versäumnisurteil erlassen, das zwischenzeitlich rechtskräftig ist: 1.) die Beklagte wird verurteilt, eine Abschichtungsbilanz der Beteiligung der Klägerin mit [...]