Streit um Kindesunterhalt
Im Rahmen des Prozessvergleichs verpflichtete sich die Gegenseite zur folgenden Leistungen:
- Zahlung des Kindesunterhalts in Höhe von 105% des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle
- Zahlung des Rückständigen Kindesunterhalts in Höhe von € 2.700,00
- Zahlung der Versicherungsprämien für eine Unfall-, Ausbildungs- und Krankenversicherung des Kindes.
AG – Familiengericht – Augsburg | AZ: 408 F 1894/12