Streit um Kindesunterhalt

Entscheide Familienrecht

Im Rahmen des Prozessvergleichs verpflichtete sich die Gegenseite zur folgenden Leistungen:

  • Zahlung des Kindesunterhalts in Höhe von 105% des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle
  • Zahlung des Rückständigen Kindesunterhalts in Höhe von € 2.700,00
  • Zahlung der Versicherungsprämien für eine Unfall-, Ausbildungs- und Krankenversicherung des Kindes.

AG – Familiengericht – Augsburg | AZ: 408 F 1894/12

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