Sparer kriegen Strafzinsen zurück! Verwahrentgelte und Negativzinsen unzulässig
Rückerstattung unrechtmäßiger Bankgebühren: Ihr Recht auf Erstattung
In Zeiten der Niedrigzinsphase erhoben viele Banken und Sparkassen Verwaltungsgebühren auf Sparguthaben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun mit Urteil vom 4. Februar 2025 entschieden, dass diese Praxis unzulässig war. Betroffene Bank- und Sparkassenkunden haben daher die Möglichkeit, ihr Geld zurückzufordern.
Rechtliche Grundlage und Urteil des BGH
In den Jahren 2020 und 2021 klagten Verbraucherschutzverbände gegen vier verschiedene Banken und Sparkassen. In den Vorinstanzen waren die Gerichte noch unterschiedlicher Meinung, doch der BGH stellte nun in seinen Entscheidungen klar, dass die entsprechenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) rechtswidrig sind. Der BGH begründete dies einerseits mit einer unangemessenen Benachteiligung der Verbraucher und andererseits mit der Intransparenz der Klauseln. Die Urteile (Az.: XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23) schaffen nun Rechtssicherheit für Bankkunden.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihnen durch unrechtmäßige Gebühren ein finanzieller Schaden entstanden ist, sollten Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Unsere Kanzlei stellt Ihnen ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Bank oder Sparkasse selbst in Verzug setzen können.
Wichtige Hinweise:
- Falls Ihr Konto noch besteht, fordern Sie unter Fristsetzung (in der Regel gelten 14 Tage als angemessene Frist) eine Gutschrift der unrechtmäßig belasteten Beträge.
- Falls Ihr Konto nicht mehr besteht, verlangen Sie unter Fristsetzung (in der Regel gelten 14 Tage als angemessene Frist) die Auszahlung auf Ihr aktuelles Girokonto.
Wie setzen Sie Ihre Ansprüche durch?
Sollte Ihre Bank oder Sparkasse innerhalb der gesetzten Frist (in der Regel 14 Tage) nicht zahlen, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs zu beauftragen – gerne auch unsere Kanzlei.
Kosten und Erstattung der Anwaltsgebühren:
- Sobald die Bank in Verzug gesetzt wurde, können die anfallenden Rechtsverfolgungskosten grundsätzlich von der Bank zurückgefordert werden.
- Die Anwaltsgebühren richten sich nach der Höhe Ihrer Forderung. Gerne beraten wir Sie dazu individuell oder Sie nutzen online verfügbare Prozesskostenrechner, um einen ersten Überblick zu erhalten.
Fazit: Jetzt handeln und Geld zurückfordern!
Dank der klaren Rechtsprechung des BGH haben Sie als Bankkunde beste Chancen, unrechtmäßig gezahlte Gebühren erstattet zu bekommen. Nutzen Sie Ihr Recht und lassen Sie sich dabei professionell unterstützen. Unsere Kanzlei hilft Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.