Schadensersatz für Kommanditist einer Schiffsfondsbeteiligung!

Entscheide Bankrecht, Neues aus der Kanzlei

Eine Bank vergleicht sich mit unserem Mandanten auf ca. 40 % der Investitionssumme. Unserem Mandanten war in der Vergangenheit die Beteiligung an einem Schiffsfonds vermittelt worden. Aufgrund bestehender Aufklärungspflichtverletzungen waren wir im Klageweg auf Rückabwicklung der Beteiligung gegen die Bank vorgegangen. Als Kommanditisten drohen dem jeweiligen Investor beträchtliche wirtschaftliche Risiken (Totalverlustrisiko), sowie eine Endloshaftung im Bezug auf die geschuldete Einlage als Kommanditist (auch ggf.  auf Rückerstattung erhaltener Ausschüttungen). Durch den erstrittenen Vergleich gelingt eine anständige Kompensation der wirtschaftlichen Schäden. In Bezug auf den Inhalt des Vergleichs selbst sind wir zum Stillschweigen verpflichtet.

 

Gerne vertreten auch wir Ihre rechtlichen Interessen als Kommanditisten gegenüber ihrer Bank oder Vermittlungsgesellschaft bzw. der Kommanditgesellschaft selbst. Übersenden Sie uns Ihre Beteiligungserklärung und Sie erhalten kostenfrei ein Angebot für Ihre rechtliche Interessenvertretung welches über Chancen und Risiken einschließlich des Kostenanfalls unterrichtet.

Beachten Sie: Ansprüche auf Schadensersatz verjähren schon 10 Jahre nach dem Abschluss der Beteiligung. Wahren Sie rechtzeitig Ihre Chancen. – Fragen kostet ja nix !

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