Quote des Mitverschuldens bei Fahrfehler und hierdurch verursachten Auffahrunfall
Verbotenes Wendemanöver und daraufhin erfolgter Auffahrunfall. Die Quote des Mitverschuldens wird vom AG Augsburg auf 1/3 zu 2/3 festgelegt (11481).
AG Augsburg | AZ: 17 C 3504/08