Quote des Mitverschuldens bei Fahrfehler und hierdurch verursachten Auffahrunfall

Entscheide Sonstiges Recht

Verbotenes Wendemanöver und daraufhin erfolgter Auffahrunfall. Die Quote des Mitverschuldens wird vom AG Augsburg auf 1/3 zu 2/3 festgelegt (11481).

AG Augsburg | AZ: 17 C 3504/08

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