PICCOR, PICAM, PICCOX- Betrugsverdacht!

Entscheide Bankrecht, Neues aus der Kanzlei

Aufgrund der Empfehlung eines meist den Geschädigten persönlich bekannten Finanzdienstleisters, erfuhren die Anleger, dass über ein Schweizer Unternehmen Namens PICCOR AG welches unter dem Unternehmensverbund Picam im Rechtsverkehr auftrat eine Anlagemöglichkeit besteht Geld in renditestarkte Derivate / Devisengeschäfte zu investieren. Der Unternehmensverband hatte so eine selbstständige Vermögensverwaltung beworben, die (ohne Kundenanweisung) kurzfristige und erfolgreiche Investitionen tätigen wollte. Während der letzten 16 Jahre sei kein einziges Jahr negativ abgeschlossen und selbst in den Jahren 2008-2011 zweistellige testierte Ergebnisse zu Gunsten der Kunden erreicht worden. So die Versprechungen. Die Seriosität der Schweizer Börsenprofis war zugesichert worden. Nachdem Geld investiert wurde, lief aus Sicht der Anleger alles so wie versprochen. Es wurden ansehnliche Renditen ausbezahlt. Zuletzt  wurde die Anschaffung von Inhaberschuldverschreibungen des Unternehmens PICCOX Securitisation SA  zu nominal angeboten und Guthaben von Picam auf neue Depots bei einer  Moventum  S.C.A – Luxemburg) umgeschichtet.

Und das war alles voraussichtlich nur das Szenario eines ausgefeilten Betrugssystems?! Erfolg, täuschend echt. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt, macht Hausdurchsuchungen.

Soweit Pressemeldungen im Internet entnommen werden kann, dass das Vermögen der Firmeninitiatoren durch Ermittlungsbehörden teilweise arrestiert  wurde und dieses Guthaben auf den Konten der Unternehmensverantwortlichen bei einer deutschen Bank betreffen soll, wäre dies ein Anhaltspunkt für die eigene Rechtsverfolgung. Wiederum anderen Presseberichten im Internet ist zu entnehmen, dass angeblich 72 Mio der eingesammelten Anlegergelder über die Unternehmensverantwortlichen an einen luxemburgischen Fonds verschoben worden sein, welcher wiederum Darlehen weiteren Unternehmen zur Verfügung gestellt haben soll hinter denen der Initiator Thomas Entzeroth steht. Diese sollen Zahlungsrückflüsse dann an Piccox ermöglicht haben. So hatte das voraussichtlich nach unserer Einschätzung als Schneeballsystem tatsächlich betriebene Anlagekonzept also ausgesehen?

Die ursprüngliche Mutmaßung das Geld der Anleger sei auf eine Limited in Gibraltar geflossen haben sich, so weitere im Internet veröffentlichte Meldungen sollen sich nicht bestätigt haben.

Gegebenenfalls ist das rechtliche Ziel einer Rückabwicklung der Kapitalanlage zu Gunsten der Anleger zu erreichen, wenn man nicht ins Ausland schaut? Oder doch! Wieviele Berichte muss man als Geschädigter lesen? In Deutschland gilt das Prinzip der Einzelfall Rechtsprechung. Kontaktieren Sie den Anwalt Ihres Vertrauens. Eine breit gefächerte Prüfung ist ebenso angezeigt wie eine individuelle Prüfung Ihres Einzelfalls mit dem Ziel möglichst effizient Schadenswiedergutmachung zu betreiben.

 

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