Güterrecht – Nach Scheidung: Gesamtschuldnerausgleich unter Geschiedenen!
Die Gegenseite verpflichtet sich, insgesamt einen Betrag von mehr als € 83.000,00 an Gesamtschuldnerausgleich und Gewinnbeteiligung an unseren Mandanten zu bezahlen. Es ging im vorliegenden Fall um die strittige Auseinandersetzung eines geschiedenen Ehepaares anlässlich einer finanzierten Immobilie, Ausgleichsansprüche anlässlich der Finanzierung und der Veräußerung der im Miteigentum stehenden Immobilie. Verschlafen Sie Ihre Ansprüche nicht. Achtung ein Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns verjährt wenige Jahre nach der rechtskräftigen Ehescheidung. Lassen Sie sich nicht austricksen.
OLG München | AZ: 4 UF 1246/15