Notariat 6 Freiburg | AZ: – 6 GRN 199/2001
Von Beginn an um die richtige Erbquote zu streiten, kann sonst später drohende Verfahren beseitigen:
Die seitens unserer Kanzlei errechnete Erbquote wird entgegen der Argumentation unserer Gegner gerichtlich festgestellt. Die weitere Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft unter freihändiger Veräußerung der Nachlassimmobilien erfolgt im Einvernehmen mit den übrigen Miterben und schließt die Angelegenheit ab.
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