Nicht alles bei behaupteter Fehlberatung bezahlen?
Ein Vermittler von Kapitalanlagen beauftragt uns mit seiner Interessenvertretung. Er wird auf Zahlung in Anspruch genommen. Der Gegner droht Klage und negative Presse an. Wir kontern und empfehlen Zahlung. Der Mandant zahlt an Gegner aufgrund unsererseits erstrittenen Vergleiches € 1.000,00. Die Forderung des Gegners hatte 5.000,00 € zzgl. Anwaltskosten betragen (11671).
Außergerichtlich