Nachrangdarlehen: Totalverlust- und Zahlungsunfähigkeit- Risiken der Anleger!

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Der Abschluss eines Nachrangdarlehens oder Darlehens zu Gunsten eines innovativen Unternehmens mit einer aussichtsreichen Geschäftsidee ist nicht ungefährlich. Eine Geldanlage für Kenner, oder Insider. Nicht für jeden zu haben. Ausschließlich Spielgeld sollte investiert werden. Die Verlustrisiken sind häufig nicht überschaubar.

Neben dem Darlehen mit einer erstaunlich guten Finanzierung 5% – 10 % oder mehr besteht ggf. auch noch die Chance auf eine großen Bonus, wenn die Geschäfte gut laufen.

Vom Risiko des Unternehmens und damit einhergehenden Verlusten wird abgelenkt. Der Anleger vertraut auf die Firmenidee und das Management, welches aufgrund der Professionalität zu Gewinnen führen wird. Sowohl die Kündigung als auch der Widerruf ermöglichen im Zweifel die Beendigung die zur Rückzahlung des Geldes incl. versprochener Zinsen führen können.

Nachrangdarlehen gelten als atypische Fälle von Verbraucherdarlehens. Hier sind die Rollen vertauscht. Darlehensgeber ist der schützenswerte Verbraucher, Darlehensnehmer ein Unternehmen. Besonderes Risiko des Totalverlustes. Bei einem echten Nachrangdarlehen bekommen erst alle anderen Gläubiger der Gesellschaft ggf. teilweise Geld für Ihre Forderungen aus der Insolvenzmasse des Unternehmens.  Der Gläubiger eines Nachrangdarlehens ist erst an der Reihe, soweit die übrigen Gläubiger ihr Geld zurückbekommen haben. Dies ist im Fall der Insolvenz im Regelfall eh nicht zu erwarten. Deshalb ist das Nachrangdarlehen ausschließlich etwas für Mutige, die Spielgeld investieren, welches Sie nicht zum Leben oder für die Altersvorsorge benötigen.

Alle anderen sollten, falls das Geld für die Verwendung eines Darlehens für eine Firma schon investiert wurde, insbesondere für den Fall, dass

Eine Fehlberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung vorliegt, auf das Darlehen keine Zinsen bezahlt werden, oder eine  Verschlechterung  der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens stattgefunden hat nicht zu lange damit warten. Es ist im Zweifel empfehlenswert den Vertrag durch Widerruf oder Kündigung zu beenden, um das Geld zurück zu erhalten und nicht länger dem Risiko des Totalverlustes auszusetzen.

Dabei besteht stets das Risiko des Totalverlustes. Ein Unternehmen, egal wie zukunftssicher ein Markt oder genial das Anlagekonzept ist. Das Geld wird uneingeschränkt dem  Verlustrisiko ausgesetzt. Sachwerte  versprechen angeblich Inflationsschutz. Dieser ist aber egal, wenn Ihr Geld weg ist.

Sollen angebliche Sicherheit für Sie durch das Management für Sie und Ihr Geld bestehen und dies versprochen worden sein? Seien Sie erst recht misstrauisch. Dies, sofern angeblich sichere Immobilien, oder Maschinen, oder Garantieprodukte (z.B.: Garantiezertifikate bzw. Lebensversicherungen angeschafft werden.) Es ist nämlich fraglich ob daraus tatsächlich Vorteile für Sie zum Entstehen gelangen. Im Regelfall ist dies immer dann nicht der Fall, wenn Sie selbst nicht Eigentümer werden. Im Fall also im Grundbuch eingetragen werden, Konten oder Depots nicht auf Sie sondern auf das Unternehmen lauten oder die angeblich zu Ihrer Sicherheit angeschaffte Lebensversicherungen nicht Sie als Versicherungsnehmer berücksichtigt. Dann haben Sie im Regelfall nichts davon.

Wenn Sie sich nicht sicher sind: Übersenden Sie uns die Unterlagen über Ihren Vertragsabschluss. Wenn wir juristische Erfolgsaussichten sehen erstellen wir Ihnen kostenfrei ein Angebot für Ihre Interessenvertretung.

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