Manche Mieter ziehen dann lieber doch schneller aus (Versäumnisurteil)
Wir erklären den geltend gemachten Räumungsanspruch unserer Mandantschaft gegenüber den Mietern, die das Anwesen verlassen haben, für erledigt und erstreiten Versäumnisurteil über die Schadensersatzforderung.
AG Augsburg | AZ: 20 C 5479/07