Liquidator der BaFin zahlt im Rahmen des Unternehmens–Sanierungsplanes alles aus. Aber nur an den, der fordert!
Der Mandant sollte als „Sparer“ in einer GmbH & Co KG erfolgsunabhängig, also ähnlich einem Darlehensgeber an seiner Investition verdienen. Nicht ohne die erforderliche Erlaubnis ist das Credo. Der von der BaFin eingesetzte Liquidator bietet Umwandlung der Einlagegeschäfte in Gesellschaftsbeteiligung mit Gewinn- und Verlustrisiken an. Der Mandant hatte seine vermeintlich sichere Einlage zum Zweck der Altersvorsorge geleistet. Eine Gesellschaftsbeteiligung mit unternehmerischen Verlustrisiko ist aber hierfür nicht geeignet, wenn man das Geld im Alter benötigt und nicht damit spekulieren will.
Der Liquidator wird aufgefordert die geleistete Einlage zurückzuzahlen. Da die Gesellschaft ohne die erforderliche gesetzliche Erlaubnis für garantierte Einlagen betrieben worden war, wird das Geld vollständig zurückbezahlt (11301).
Außergerichtlich | internes AZ: 11301