LG Heilbronn | AZ: 3 O 257/13, 3O 287/13 II
Unsere Mandantschaft hatte eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfons gezeichnet. Unter Berücksichtigung bestehender Risiken hatten wir Schadenersatzansprüche gegenüber der „Immobilien GmbH“ geltend gemacht. Zur Abgeltung der Ansprüche aus den Beteiligungen wurde jeweils ein Vergleichsbetrag bezahlt. Aufgrund der Vereinbarung wurde die Beendigung der Beteiligung beschlossen. Durch entsprechenden Vergleich konnte ein ggf. sonst drohender Verlust der Mandantschaft vermieden werden.
LG Heilbronn | AZ: 3 O 257/13, 3O 287/13 II