LG Düsseldorf | AZ: – 1 O 60/08

Entscheide Sonstiges Recht

Wer die Durchführung von Aktiengeschäften behauptet aber gar keine Aktien für die Kunden gekauft hat, haftet auf Schadensersatz wegen Betruges:

Wir machen zugunsten der hier vertreten Mandantschaft Zahlungsansprüche i. H. v. von 120.000,00 € aus Betrug geltend und erklären aufgrund erster Teilzahlung i. H. v. 20.000,00 € den Rechtsstreit für teilweise erledigt.

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