LG Düsseldorf | AZ: – 1 O 60/08
Wer die Durchführung von Aktiengeschäften behauptet aber gar keine Aktien für die Kunden gekauft hat, haftet auf Schadensersatz wegen Betruges:
Wir machen zugunsten der hier vertreten Mandantschaft Zahlungsansprüche i. H. v. von 120.000,00 € aus Betrug geltend und erklären aufgrund erster Teilzahlung i. H. v. 20.000,00 € den Rechtsstreit für teilweise erledigt.
LG Düsseldorf | AZ: – 1 O 60/08