IKAR-Immobilienfonds 18 GbR, keine Endloshaftung für den der wach bleibt!

Entscheide Bankrecht

Wir verhandeln auftragsgemäß einen Vergleich betreffend einen sogenannten „Berlinfonds“. Die Endloshaftung, resultierend aus einer Beteiligung an einem IKAR-Immobilienfonds 18 GbR sollte so ihren Abschluss finden, was Verbindlichkeiten gegenüber dem Insolvenzverwalter aus einer Ausfallbürgschaft u.a. betraf.

LG Berlin | AZ: 6 O 308/14

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