LG Augsburg | AZ: 033 O 4900/10
In einer Nachlasssache gelingt es im Rahmen einer Mediation, eine gütliche Einigung in Bezug auf die Auseinandersetzung des Nachlassvermögens mit den Parteien zu erreichen. Es werden Grundstücksanteile entgegen Abschlusszahlung im Rahmen des gerichtlichen Vergleichs übertragen (was Notarkosten spart) und verpflichtende Erklärung betreffend die Übertragung von Konten gerichtlich protokolliert. Auf diese Weise konnte ein Verfahren, welches ohnehin schon eine lange Verfahrensdauer besaß, pragmatisch beendet werden.
LG Augsburg | AZ: 033 O 4900/10