Klage der Pflichtteilsberechtigten gegen Stiefmutter lohnt sich? – Nicht wirklich!
Drei Pflichtteilsberechtigte hatten Ansprüche auf Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung und Kumulativansprüche gegen den durch den Erblasser Beschenkten gem. § 2329 BGB geltend gemacht. Im Rahmen der Gerichtsverhandlung gelang eine gütliche Einigung, aufgrund welcher statt der ursprünglichen Klageforderung in Höhe von knapp € 24.000,00, € 15.000,00 bezahlt wurden. Die hier vertretene Mandantschaft hätte ohne entsprechend gerichtliche Geltendmachung durch die Gegenseite sogar freiwillig einen wesentlich höheren Betrag geleistet. Nicht immer lohnt sich also das Streiten!
LG Augsburg | AZ: 032 O 629/15