Landgericht Augsburg | AZ: 3 O 1622/04
Abwehr geltend gemachter Auskunftsansprüche und Vergleich über den Nachlass – hohe Kosten der Rechtsverfolgung lohnen sich manchmal nicht:
Die gerichtlich gegen unseren Mandanten geltend gemachten Auskunftsansprüche werden für erledigt erklärt, die Klage zurückgenommen. Wir begleiten eine vergleichsweise Regelung über die Verteilung des Nachlasses.
Landgericht Augsburg | AZ: 3 O 1622/04