Landgericht Augsburg | AZ: 3 O 1622/04

Entscheide Erbrecht

Abwehr geltend gemachter Auskunftsansprüche und Vergleich über den Nachlass – hohe Kosten der Rechtsverfolgung lohnen sich manchmal nicht:

Die gerichtlich gegen unseren Mandanten geltend gemachten Auskunftsansprüche werden für erledigt erklärt, die Klage zurückgenommen. Wir begleiten eine vergleichsweise Regelung über die Verteilung des Nachlasses.

Landgericht Augsburg | AZ: 3 O 1622/04

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