Landgericht Augsburg | AZ: 093 O 1053/12

Entscheide Bankrecht

Mit Vergleich vom 14.11.2012 hatte die beklagte Bank insgesamt einen Betrag in Höhe von € 3.560,00 bezahlt. Dem Mandanten waren im Zeitraum ab 1999 bis einschließlich 2002 verschiedene Fondsanteile des sogenannten „Deka-Fonds“ vermittelt worden. Unter Zugrundelegung gegebenenfalls bereits eingetretener Verjährung konnte zwar nicht eine Rückabwicklung sämtlicher Anlagegeschäfte durch diesen Vergleichsabschluss geschaffen werden. Wir sind aber glücklich, dass wir dem hier vertretenen Mandanten wenigstens eine Kompensation der eingetretenen Kursverluste mit diesem Vergleichsabschluss erstreiten konnten. Der vorliegende Fall beweist, dass auch in Fällen, die lange Zeit her sind, gegebenenfalls Erfolgsaussichten bestehen, wenigstens einen Teil erlittener wirtschaftlicher Verluste kompensiert zu erhalten.

Landgericht Augsburg | AZ: 093 O 1053/12

KONTAKT
close slider

Jetzt Termin vereinbaren!

Tel.-Nr.: +49 (0)8232 809 250

E-Mail: 

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner