Kündigung während der Elternzeit und angeblicher Betriebsstilllegung
Angeblich sollte der Betrieb geschlossen werden. Deshalb wurde gekündigt. Unsere Mandantin, die in Elternzeit war, glaubte (wohl zu Recht) ihrem Arbeitgeber nicht, dass tatsächlich der Betrieb stillgelegt wurde. Nach Erhebung der Kündigungsschutzklage und Vergleichsabschluss wird der Arbeitgeber verpflichtet an unsere Mandantin € 7.000,00 an Abfindung zu bezahlen.
Arbeitsgericht München | AZ: 22 Ca 3316/19