Kündigung des Arbeitnehmers und Bruttolohnklage
Unserem Mandanten, dem Arbeitnehmer einer Umzugsfirma wird das Gehalt nicht bezahlt. Offensichtlich bestehen Zahlungsschwierigkeiten. Unser Mandant kündigt aufgrund von Zahlungsverzug außerordentlich. Nach Klageerhebung wird ein Vergleich über ca. € 5.000,00, rückständigen Bruttolohn zu Gunsten unseres Mandanten abgeschlossen(11949)
Arbeitsgericht Augsburg | AZ: 3 Ca 265/10