Hohe Abfindung i. H. v. € 10.000,00 nach Kündigung
Unserem Mandanten, einem Ingenieur in einem Hightech-Betrieb, wird betriebsbedingt gekündigt. Betriebliche Gründe für die Kündigung lagen jedoch nicht vor. Nach fristgerechter Einreichung der Kündigungsschutzklage und Vergleichsabschluss durch uns ist nun für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung i. H. v. € 10.000,00 zu Gunsten unseres Mandanten zu bezahlen.
Arbeitsgericht München | AZ: 17 Ca 5333/09