Haus ohne Erschließungsanlage gekauft. Mängel begründen Gewährleistungsrechte (Vergleich)

Entscheide Sonstiges Recht

Zugunsten unserer Mandantin wird ein Vergleich abgeschlossen, der gewährleistet, dass die Erschließungsanlage sich nunmehr unter dem an unsere Mandantin verkauften Teilgrundstück (Kaufpreis ca. 375.000,00 €) befindet.

LG Augsburg | AZ: 2 O 5902/04

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