Geld für Pflichtteilsberechtigte!

Entscheide Erbrecht, Neues aus der Kanzlei

Unsere Mandantin erhält ca. 60.000,00 € aus einem Todesfall. Zunächst waren lediglich ca. 30.000,00 € angeboten worden. Es ist wichtig, dass die erteilten Auskünfte genau geprüft werden. Andernfalls drohen wie aus diesem Beispiel ersichtlich wirtschaftliche Nachteile! Die gesetzliche Stellung der Pflichtteilsberechtigten ist eindeutig und eine starke rechtliche Stellung, die notfalls auch durch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Auskunftserteilung und Wertermittlung dem enterbten Abkömmling,  (Kinder, Enkel, Urenkel); auch nichteheliche und adoptierte Kinder,oder  dem enterbten Ehegatten zu seinem Recht verhilft. Sowohl Ansprüche auf Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzung sind einzufordern. Insoweit gehört die Lebensversicherung im Zweifel zwar nicht zum Nachlass aber sehr wohl zu Schenkungen, die rechnerisch das Nachlassvermögen erhöhen, wenn es um die Rechtsstellung des Pflichtteilsberechtigten geht!

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