Rosenkrieg beenden, bevor die Verfahrenskosten außer Relation zu den Ansprüchen sind (Endurteil)
Erledigung von insgesamt drei Gerichtsverfahren, zwei Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht – Familiengericht – Augsburg. Zur Abwendung sonst ggf. drohender Insolvenz, Einigung betreffend Eigentumsverhältnisse an Immobilien, Haftungsfreistellung von Bankschulden sowie Einigung in Bezug auf Kindesunterhalt wird ein Vergleich nebst Vollstreckungsvereinbarung erstritten.
AG Augsburg | AZ: – 408 F 02056/04