Der Sachverständige muss sein Gutachten zutreffend erstellen
Fehler führen zur Schadensersatzpflicht – auch Dritten gegenüber:
Der Gegner wird verurteilt, an unsere Mandanten insgesamt 141.750,00 € (85.250,00 € sowie 56.500,00 €) zu bezahlen. Der Anspruchsgegner hatte ein Anwesen und Grundstück fehlerhaft bewertet. Daraufhin hatte die Mandantschaft aufgrund der vermeintlich abgetretenen Sicherheiten ein Darlehen gewährt, welches aber im Zeitpunkt der Fälligkeit ausfiel (11182).
LG Meiningen | AZ: 3 O 836/09 (25) + 1 O 805/07