Außergerichtlich | AZ: XXX
Gelingt es – wie im vorliegenden Fall – die Gegenseite, namentlich eine Bank dazu zu bewegen, die komplett vermittelte Geldanlage rückabzuwickeln, wird dem Anspruchsteller und seinem Prozessbevollmächtigten im Gegenzug hierzu auferlegt, Stillschweigen über die Angelegenheit zu wahren. Dies tun wir hiermit. Außergerichtlich | AZ: XXX