BGH, Urteil vom 24. Juli 2013, A. z.: – XII ZR 104/12

Neues aus der Kanzlei

Beginn eines Mietvertrages und Schriftform: Die Vereinbarung, dass das Mietverhältnis „mit der Übergabe der Mieträume“ beginnen solle, ist ein hinreichend bestimmbarer Beginn des Mietverhältnisses.

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