BGH, Urteil vom 24. Juli 2013, A. z.: – XII ZR 104/12
Beginn eines Mietvertrages und Schriftform: Die Vereinbarung, dass das Mietverhältnis „mit der Übergabe der Mieträume“ beginnen solle, ist ein hinreichend bestimmbarer Beginn des Mietverhältnisses.