Außergerichtlich | internes AZ: 13266

Entscheide Bankrecht

Die hier vertrete Mandantschaft hatte ein Immobilienkredit mit einem ungünstigen Zinssatz abgeschlossen. Die Widerrufsbelehrung war fehlerhaft. Nach Androhung/Ausübung des Widerrufs gelingt eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite. Es konnte ein langjähriger und kostenträchtiger Rechtsstreit vermieden werden.

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