Außergerichtlich | internes AZ: 13266
Die hier vertrete Mandantschaft hatte ein Immobilienkredit mit einem ungünstigen Zinssatz abgeschlossen. Die Widerrufsbelehrung war fehlerhaft. Nach Androhung/Ausübung des Widerrufs gelingt eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite. Es konnte ein langjähriger und kostenträchtiger Rechtsstreit vermieden werden.
Außergerichtlich | internes AZ: 13266