Außergerichtlich | internes AZ: 13240
Unsere Mandantschaft begehrt im Wege des Pfandtausches eine Folgefinanzierung nach Veräußerung der Eigentumswohnung. Die ursprünglich finanzierende Bausparkasse berechnet eine Vorfälligkeitsentschädigung und erschwert somit die Veräußerung der Eigentumswohnung, zumal die benötigte Löschungsbewilligung gegenüber dem beurkundenden Notar nicht erteilt wird. Wir klären das aufgrund der Bausparkasse beruhende Missverständnis. Die hier vertreten Mandantin vergleicht sich nachfolgend außergerichtlich mit der Bank.
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