Außergerichtlich | internes AZ: 13233
Mit Schreiben vom 14.07.2014 erklärt die Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – mit einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens ohne Berechnung einer Entschädigung einverstanden zu sein. Die Lebensversicherung hatte eine entsprechend notarielle Löschungsbewilligung an den beurkundenden Notar des Kaufvertrags übermittelt. Die Mandantschaft hatte vor Ablauf der Darlehensvertragszeit das finanzierte Objekt veräußert.
Außergerichtlich | internes AZ: 13233