Außergerichtlich | internes AZ: 13198
Targo Bank AG & Co. AG kündigt nach erstem Anwaltsschriftsatz an einen Betrag i. H. v. 6352,51 € gutschreiben zu wollen. Es ging um den Widerruf verbundener Geschäfte (Darlehensverträge nebst Restschuldversicherungsverträge).
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