Außergerichtlich | internes AZ: 13181
Wir werden von einer Alleinerbin mit der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen zugunsten einer Pflichtteilsberechtigten beauftragt. Diese hatte eine Forderung in Höhe von € 23.467,70 gegenüber ihrer Mutter geltend gemacht. Berechtigt waren letztendlich allenfalls € 17.362,62.
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