Außergerichtlich | internes AZ: 13151

Entscheide Erbrecht

Unser Mandant wird als Alleinerbe auf Ansprüche aus Pflichtteilsrecht in Anspruch genommen. Wir errechnen einen vorläufigen Pflichtteilsanspruch in Höhe von € 60.365,55 und empfehlen die umgehende Zahlung. Pflichtteilsansprüche sind bereits mit dem Tode fällig. Ein Prozesskostenrisiko des Unterliegens kann verringert werden, soweit überschlagsmäßige Berechnungen zu zeitnahen Zahlungen führen.

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