Auseinandersetzung der Miterben! Teilungsplan und gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlassvermögens, Schlüssel zum Erfolg!

Entscheide Erbrecht

Eine achtköpfige Erbengemeinschaft schließt Erbauseinandersetzung unter Zugrundelegung des seitens unserer Kanzlei erarbeiteten Auseinandersetzungsplanes. Es wird ein Vermögen von mindestens € 278.000,00 (nebst Immobilienbesitz) auseinandergesetzt. Die Erben (jeder Einzelne) sparen sich mehr als € 30.000,00 gerichtlichen Verfahrenskosten durch nachhaltige und transparent gehaltene außergerichtliche Vergleichsverhandlungen. Zwei anderen Anwälten wird während der Vergleichsverhandlungen das Mandat gekündigt.

Außergerichtlich | internes AZ: 13005

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