Außergerichtlich | internes AZ: 12413
Unser Mandant war über die Verkehrstauglichkeit eines Außenbordmotors für ein Schiff getäuscht worden. Der über eBay ersteigerte Motor wurde seitens des Verkäufers zurück genommen, der bezahlte Kaufpreis nebst Anwaltskosten vom Anspruchsgegner erstattet.
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