Außergerichtlich | internes AZ: 12336
Der Bezirk Schwaben erklärt sich mit einem Vergleich der Zahlung eines Elternunterhalts in Höhe von € 1.623,33 durch unseren Mandanten einverstanden.
Der Bezirk hatte zunächst Elternunterhalt in Höhe von € 4.711,00 für den Zeitraum ab 01.09.2010 bis 05.09.2011 gefordert.
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