Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten und Wertermittlungsanspruch geltend machen. Einigung erreichen!
Wir erteilen Rechtsrat über bestehende Auskunftsverpflichtung / Ansprüche eines Pflichtteilsberechtigten, die die hier vertretene Mandantin zur Grundlage für eine außergerichtliche Einigung (ohne weitere Beauftragung unserer Kanzlei) verwenden kann.
Außergerichtlich | internes AZ: 119/15