Außergerichtlich | AZ: 13159
Die hier vertretene Mandantschaft hatte eine Immobilienfinanzierung mit einem Volumen von EUR 320.000,00 abgeschlossen. Es war ein Sollzins von 4,94 % bei einer Vertragslaufzeit von 15 Jahren vereinbart worden. Nach Androhung des Widerrufs wir abweichend vom ursprünglich effektiv angebotenen Jahreszins ein günstigerer Zinssatz für die Folgefinanzierung angeboten. Es gelingt mit geringem Kostenaufwand ein außergerichtlicher Vergleich.
Außergerichtlich | AZ: 13159